Die Gesetze
Innerhalb der EU gibt es Gesetze in denen festgelegt wurde, welche Art der Tierkörperbeseitigung erlaubt ist und welche nicht. Wie bereits zuvor in unseren Informationen erwähnt, ist die Entsorgung des Tierkörpers in einer Tierkörperbeseitigungsanlage für viele Tierbesitzer undenkbar.
Das Vergraben im eigenen Garten ist an bestimmte Auflagen gebunden und eine Beseitigung eines verstorbenen Hundes über den Hausmüll oder gar die Biotonne ist nicht nur unwürdig sondern schlichtweg gesetzlich verboten.
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Tiernebenproduktebeseitigungsgesetz 2004
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VO zum Tiernebenproduktebeseitigungsgesetz 2006
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